Die Leistungen von Dr. Schlott & Partner
Eine fachgerechte und kompetente Analyse des Objektes, ist im Haustechnikbereich die wertvollste Basis für die Planung oder Sanierung einer Anlage. Unser Leistungsspektrum ist breit gefächert und umfasst alle Leistungsphasen der HOAI im Bereich der Haustechnik. Verschaffen Sie sich im Weiteren einen Überblick über unsere Angebotspalette. Unsere kompetenten Mitarbeiter unterstützen Sie bei der fachlichen Umsetzung Ihres Vorhabens und unterstützen Sie ebenso bei der Recherche zu Fördermittelprogrammen.
Planung
Wir übernehmen die Planung Ihrer haustechnischen Anlagen von der Grundlagenermittlung über Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Ausführungsplanung. Die Palette unserer planerischen Tätigkeiten ist breit gefächert. Sie reicht von der Planung verschiedener Haustechnikanlagen über die Einbindung erneuerbarer Energien bis hin zu Sprinkleranlagen. Entsprechend Ihren Anforderungen ermitteln wir Lösungsansätze für die technische Ausführung unter Beachtung von Qualität, Kosten, Terminen und Nachhaltigkeit.
Raumgreifende Anlagen (z.B. raumlufttechnische Anlagen, große Heizzentralen u.ä.) werden ausschließlich in 3-D-Technik geplant und visualisiert.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der Planung umfasst:
Ingenieurtechnische Berechnungen:
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Heiz- und Kühllastberechnungen
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Rohr- und Kanalnetzberechnungen
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Wirtschaftlichkeitsberechnungen
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Simulationsrechnungen
Planung von Sanitärtechnik:
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Kalt- und Warmwasserversorgung
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Abwasser- und Regenwasserentsorgung
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Anlagen zur chemischen oder physikalischen Behandlung von Wasser
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Springbrunnenanlagen / Druckerhöhungsanlagen
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Regenwassernutzungsanlagen / Abwasser-Hebeanlagen
Planung von Wärmeversorgungstechnik:
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Warmwasser- und Heißwasseranlagen / Dampfanlagen
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Heizzentralen / Nah- und Fernwärmesysteme / Blockheizkraftwerke
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Brennwerttechnik / Biomasse-Heizanlagen
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Geothermie-Nutzung / Wärmepumpenanlagen
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Sonnenkollektoranlagen
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Fußbodenheizungen / Industriebodenheizungen / Sportbodenheizungen
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Strahlungsheizungen / Luftheizungen
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Warmwassererwärmungs- und Speicheranlagen
Planung von Raumlufttechnik:
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Entlüftungs- und Absauganlagen
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Be- und Entlüftungsanlagen
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Teilklimaanlagen mit Lufterwärmung und/oder Kühlung
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Klimaanlagen mit zusätzlicher Be- und Entfeuchtung
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Wärmerückgewinnungsanlagen
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Planung von Kältetechnik:
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Kälteerzeugungsanlagen
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Kühl- und Kaltwassernetze
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Kühldecken
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Pufferspeicheranlagen
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Geothermie-Nutzung
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VRV-Anlagen "Variable Refrigerant Volume" (Variables Kältemittelvolumen)
Planung für spezielle Anwendungen:
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Druckluftversorgungen
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Medizinische Gassysteme
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Sprinkleranlagen
Komplette Bauüberwachung
Wir sorgen für die termingerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten sowie für die Einhaltung der Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzvorgaben. Wir begleiten alle entscheidenden Phasen des Projektes einschließlich Genehmigungsverfahren, Terminüberwachung, Abrechnung der Bauleistungen sowie des Nachtragsmanagements.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der Bauüberwachung umfasst:
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Sicherstellung einer regel- und vorschriftenkonformen Bauausführung
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Durchführung regelmäßiger Baubesprechungen
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Erstellung und Überwachung von Terminplänen
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Durchsetzung von wichtigen Zwischenterminen
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Kontrolle von Aufmaßen und Bautagebüchern der bauausführenden Firmen
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Kostenkontrolle und Kostenfortschreibung nach DIN 276
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Rechnungsprüfung und Nachtragsmanagement
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Regelmäßige und transparente Kosteninformation an unsere Auftraggeber
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Mitwirkung bei Abnahmen und Überwachung von Restleistungs- und Mängelbeseitigung
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Kontrolle der Dokumentationsunterlagen
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Unterstützung des Bauherrn bis zum Ende der Gewährleistungszeitraumes
Erstellung von Energieausweisen
Für Ihre Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Sie in Verbindung mit Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden stellen können, erstellen wir für Sie den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach der DIN 18599 oder der DIN 4701.
Eine Mitarbeiterin ist mit dem Eintrag in die Liste "Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes" berechtigt, für KfW-Förderprogramme Anträge zu stellen, die Energetische Fachplanung zu übernehmen und die Baubegleitung durchzuführen.
Bei bevorstehenden Sanierungen geben wir im Zusammenhang mit der Erstellung der Energieausweise Empfehlungen für verschiedene Varianten der Anlagentechnik und / oder der energetischen Ertüchtigung der Gebäude.
Energieausweise, die im Zusammenhang mit Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing dem Kauf- oder Mietinteressenten einer Immobilie vorzulegen sind, können ebenfalls bei uns bearbeitet werden.
Eigentümer von Gebäuden, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem
Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, oder in dem sich mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht, haben den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen [GEG].
Erstellung von Energiekonzepten
Vor anstehenden Investitionen in Neubau, Erweiterung oder Modernisierungen von Versorgungs-, Heizungs-, Lüftungs- oder Kältetechnik erstellen wir nach Kundenwünschen einen Katalog von effizienten Anlagenkombinationen, prüfen diese auf Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit und erarbeiten sinnvolle Lösungen zum wirtschaftlichen Einsatz Ihrer Investitionsmittel mit möglichst niedrigen Folge-/Betriebskosten in der Zukunft.
Dabei berücksichtigen wir auch den Einsatz regenerativer Energien und technisch innovativer Verfahren. Ziel ist es stets einen Mehrwert für den Kunden zu erzielen, insbesondere durch die sinnvolle Verknüpfung mehrerer Systeme.
Je nach Erfordernis erfolgen die Berechnungen nach statischen oder dynamischen Verfahren der Investitionsrechnung.
In der Regel führen wir zusätzlich Simulationsrechnungen für einen Jahreszyklus (Schrittweite: eine Stunde) durch, um Energie-, Betriebs- und Investitionskosten, aber auch den Nutzen erneuerbarer Energieträger für den Auftraggeber transparent und nachvollziehbar zu machen.
Im Ergebnis der Untersuchung werden einzelne Varianten technisch umgesetzt bzw. weitere tiefergehende Untersuchungen durchgeführt.
Energieaudits
Nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sind Nicht-KMU verpflichtet, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Unser Büro ist berechtigt, Energieaudits durchzuführen. Gern beraten wir Sie zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247. Wir wollen Ihnen helfen, die grundsätzlichen Ziele des Energieaudits, wie langfristig messbare Energieeinsparungen, Verbesserung der Effizienz von Prozessen, Verbesserung der Kostenstruktur, zu erreichen.